CORONA-KRISE: Essener Kinobesitzer fordert Kurzarbeitergeld für Minijobber

Janet Lindgens

Der Essener Kino-Unternehmer Meinolf Thies. Aus seiner Sicht greifen die Kurzarbeitsregelungen in Corona-Krise zu kurz

Essen. Meinolf Thies beschäftigt viele Studenten und Minijobber, die in der Corona-Krise nun kein Einkommen haben. Er wendet sich daher an die Politik.

Der Essener Kinobesitzer Meinolf Thies ist als Unternehmer auch von der Corona-Krise getroffen: Seine neun Lichtspiel-Häuser in NRW, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern sind zwangsweise geschlossen. Die rund 100 Festangestellten hat Thies, der Jahrzehnte das Essener Cinemaxx leitete und heute in Essen noch eine Beratungsgesellschaft besitzt, in Kurzarbeit geschickt. Doch die rund 75 Studenten und anderen Minijobber in seinen Kinos haben keinen Anspruch auf diese staatliche Hilfe und stehen nun gänzlich ohne Einkommen da.

Diese Ungleichbehandlung findet Thies nicht mehr zeitgemäß und hat deshalb einen Brief an die Ministerpräsidenten Armin Laschet und Stephan Weil sowie an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil geschrieben. Seine Forderung ist deutlich: Dass studentische Teilzeitkräfte, geringfügig Beschäftigte und „Arbeiter auf Abruf“ in vielen Branchen vom Kurzarbeitergeld ausgenommen sind, "ist sozial ungerecht und müsste durch Sie als politische Entscheider dringend und schnell zurückgenommen bzw. verändert werden", schreibt Thies.

Als Arbeitgeber steckt der Kinobetreiber im Dilemma

Er verweist dabei auch auf die Bedeutung der Teilzeitkräfte nicht nur für die Kinos sondern für die gesamte Wirtschaft: Studenten und 450-Euro-Kräfte seien daran beteiligt, dass in unzähligen Branchen und Arbeitsgebieten die Dinge am Laufen gehalten werden und bezahlbar bleiben.

Für ihn als betroffener Arbeitgeber ist die Kurzarbeiterregelung, die Minijobber ausnimmt, ein Dilemma: Entweder er gewährt ihnen zur Existenzabsicherung Einmalzahlungen. Das aber würde die Absicht des Kurzarbeitergeldes konterkarieren. Denn Arbeitgeber sollen damit in der Krise von existenzbedrohenden Kosten entlastet werden. Oder er muss die Leute betriebsbedingt kündigen, was auch nicht im Sinne der Kurzarbeitsregelung sei.

Kinobesitzer Thies fordert Politik zum Handeln auf

Hilfe erhofft er sich deshalb von der Politik: "Bevor Sie jedoch – wie auch mal zu lesen stand – darüber nachdenken, Bürgern ihre im Vorfeld gekaufte Eintrittskarten z. B. für Konzerte, zu ersetzen, machen Sie sich bitte an den Lückenschluss sozial abwegiger, mehrklassiger Eingruppierungen bei derart überlebenswichtigen Supportleistungen für uns alle, die wir als Arbeitgeber noch länger um unser Überleben kämpfen – und keiner von uns hat Stand heute diesen Kampf schon gewonnen."


Quelle: WAZ / Foto: Lars Heidrich / FUNKE Foto Services